Darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen

18. August 2026

Kurze Antwort: Arbeitgeber dürfen ein Führungszeugnis nur dann verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa bei Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen. Ein pauschales Verlangen für alle Stellen ist rechtlich nicht zulässig.

Ein Führungszeugnis kann über Bewerbungserfolg oder -misserfolg entscheiden. Doch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, wann ein solches Verlangen rechtmäßig ist – und wann nicht. Dieser Beitrag klärt auf.

Was ist ein Führungszeugnis und wozu dient es?

Das Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument des Bundeszentralregisters, das Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen einer Person gibt. Es dient dazu, die Vertrauenswürdigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern in bestimmten Berufsfeldern nachzuweisen. Arbeitgeber nutzen es vor allem dort, wo Mitarbeitende mit sensiblen Personengruppen oder sicherheitskritischen Informationen in Kontakt kommen.

Was ist Arbeitsrecht?

Wann dürfen Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?


Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Personen


Gesetzlich vorgeschrieben ist das erweiterte Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII bei Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – etwa in Schulen, Kitas oder der Jugendhilfe. Ähnliches gilt für Berufe in der Altenpflege oder der Betreuung von Menschen mit Behinderungen.


Sicherheitsrelevante und regulierte Berufsfelder


In bestimmten Branchen – darunter Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und öffentlicher Dienst – kann ein Führungszeugnis aufgrund branchen- oder berufsrechtlicher Vorgaben verlangt werden. Hier besteht ein klar nachvollziehbares berechtigtes Interesse des Arbeitgebers.


Positionen mit besonderem Vertrauen


Für Führungspositionen oder Rollen mit Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten kann ein Führungszeugnis ebenfalls gerechtfertigt sein – sofern der Arbeitgeber das konkrete Schutzbedürfnis begründen kann.


Wann ist das Verlangen nach einem Führungszeugnis unzulässig?


Für allgemeine Büro- oder Verwaltungstätigkeiten ohne Sicherheitsrelevanz gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine solche Anforderung. Arbeitgeber dürfen das Führungszeugnis nicht pauschal von allen Bewerberinnen und Bewerbern verlangen – das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Fehlt ein konkreter Bezug zur ausgeschriebenen Stelle, ist das Verlangen schlicht unzulässig.


Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?


Recht auf Ablehnung


Wer aufgefordert wird, ein Führungszeugnis vorzulegen, obwohl kein berechtigtes Interesse erkennbar ist, darf diese Anforderung ablehnen. Eine Kündigung oder Nichteinstellung allein aufgrund dieser Verweigerung wäre rechtlich angreifbar.


Datenschutz nach der DSGVO


Personenbezogene Daten aus dem Führungszeugnis fallen unter den besonderen Schutz der DSGVO. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Daten zweckgebunden verarbeitet und nicht länger als notwendig gespeichert werden. Eine unbegrenzte Aufbewahrung ist unzulässig.


Rechtliche Möglichkeiten bei unzulässigen Anforderungen


Bei rechtswidrigen Forderungen können Betroffene sich an den Betriebsrat, die zuständige Datenschutzbehörde oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.


Praktische Tipps für Betroffene


Hinterfragen Sie die Anforderung.

Fragen Sie den Arbeitgeber schriftlich, auf welcher rechtlichen Grundlage das Führungszeugnis verlangt wird.


Kennen Sie den Inhalt.

Das Führungszeugnis enthält nur rechtskräftige Verurteilungen, die bestimmte Tilgungsfristen überschreiten – nicht jede Vorstrafe erscheint darin.


Holen Sie rechtlichen Rat ein.

Bei Unsicherheit oder offensichtlich unverhältnismäßigen Anforderungen lohnt sich ein Gespräch mit einem Arbeitsrechtler.


Fazit: Berechtigtes Interesse als entscheidender Maßstab

Die Frage, ob ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist stets das berechtigte Interesse, das sich aus der konkreten Stelle ergibt. Arbeitgeber tragen die Pflicht, dieses Interesse zu belegen – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, unverhältnismäßige Anforderungen abzulehnen.

Kontaktieren Sie uns

18. August 2026
Einseitige Stundenkürzungen sind in Deutschland meist unzulässig. Erfahren Sie, wann Arbeitgeber Stunden kürzen dürfen und welche Rechte Sie haben.
18. August 2026
Wann muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen? Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Sie es richtig beantragen und was bei Problemen zu tun ist.
von Hermann Muffler 13. April 2026
Ein Miterbe blockiert die Nachlassabwicklung? Erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie eine blockierte Erbengemeinschaft auflösen.
von Hermann Muffler 16. Dezember 2025
Sie suchen einen Anwalt für Sipplingen? Die Kanzlei Muffler in Überlingen bietet kompetente Rechtsberatung in Ihrer Nähe. Jetzt informieren
von Hermann Muffler 13. Oktober 2025
Was regelt das Familienrecht? Erfahren Sie alles über Sorgerecht, Eherecht, Adoption und weitere wichtige Aufgaben des deutschen Familienrechts.
9. April 2025
Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach Hause schicken? Erfahren Sie, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wann Sie rechtlichen Beistand benötigen.
Arbeitsrecht
7. Juni 2023
Erfahren Sie mehr über Arbeitsrecht und Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Rechtliche Aspekte, Regelungen und Schutz am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich jetzt!
Wo darf geblitzt werden?
26. Juli 2021
Blitzer werden eingesetzt, um Temposündern auf die Spur zu kommen und zusätzlich für mehr Sicherheit im Verkehr zu sorgen
Anwalt für Verkehrsrecht in Überlingen
26. April 2021
Das Verkehrsrecht stellt in Deutschland ein hoch komplexes System dar, das sich aus verschiedenen Verordnungen
Anwalt für Baurecht in Überlingen
11. Februar 2021
Im Baurecht sind in Deutschland alle rechtlichen Normen, Aspekte und Vorschriften zum Thema Bauen festgehalten und geregelt.