Arbeitszeugnis: Ihr Recht, die Frist und wie Sie es richtig beantragen
Kurzantwort: Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder dem Grund der Kündigung. Arbeitgeber müssen das Zeugnis zeitnah ausstellen, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anfrage.
Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, denkt oft zuerst an Kündigungsfristen und die letzte Gehaltsabrechnung. Das Arbeitszeugnis rückt dabei leicht in den Hintergrund – obwohl es für die weitere Karriere entscheidend sein kann. Ein gut formuliertes Zeugnis öffnet Türen; ein fehlendes oder schlechtes kann Bewerbungen empfindlich erschweren.
Dieser Beitrag erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben, welche Fristen gelten und wie Sie Ihr Arbeitszeugnis korrekt beantragen.
Was ist ein Arbeitszeugnis und warum ist es so wichtig?
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber über die Tätigkeit und Leistung eines Mitarbeiters ausstellt. Es dient künftigen Arbeitgebern als wichtige Entscheidungsgrundlage bei Einstellungen.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten:
- Einfaches Arbeitszeugnis: Enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Bewertet zusätzlich Leistung, Verhalten und soziale Kompetenz des Mitarbeiters.
- In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Standard – und das, was die meisten Arbeitgeber bei Bewerbungen erwarten.

Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, eindeutig. Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) haben alle Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu verlangen. Dieser Anspruch gilt:
- unabhängig von der Dauer der Beschäftigung
- unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausging
- für Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte gleichermaßen
Das Zeugnis muss zudem wohlwollend, wahrheitsgemäß und klar formuliert sein. Arbeitgeber dürfen keine versteckten negativen Formulierungen verwenden – eine Praxis, die in der deutschen Zeugnissprache leider verbreitet ist.
Welche Frist gilt für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses?
Hier liegt eine häufige Quelle der Unsicherheit: Das Gesetz legt keine starre Frist fest. Die Rechtsprechung hat jedoch einen klaren Rahmen entwickelt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Zeugnis unverzüglich auszustellen – in der Praxis bedeutet das in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anfrage. Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten können als Pflichtverletzung gewertet werden.
Wichtig: Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wer also lange nach dem Ausscheiden noch ein Zeugnis benötigt, kann es grundsätzlich noch einfordern – sollte aber nicht unnötig warten.
Wie beantragen Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig?
Ein mündlicher Hinweis reicht theoretisch aus – praktisch empfiehlt sich jedoch immer die schriftliche Anfrage, zum Beispiel per E-Mail. So haben Sie einen Nachweis, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
Eine gute Anfrage enthält:
- Art des gewünschten Zeugnisses (einfach oder qualifiziert)
- Ihre genauen Beschäftigungsdaten (Eintritts- und Austrittsdatum)
- Ihre zuletzt ausgeübte Position
Eine klare, sachliche Formulierung genügt vollkommen. Sie müssen keinen Grund für Ihre Anfrage angeben.
Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verzögert oder verweigert?
Leider kommt es vor, dass Arbeitgeber die Ausstellung hinauszögern oder ein unfaires Zeugnis ausstellen. In solchen Fällen stehen Ihnen mehrere Optionen offen:
- Schriftliche Mahnung: Setzen Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) und fordern Sie das Zeugnis schriftlich an.
- Berichtigung verlangen: Enthält das Zeugnis unwahre oder versteckt negative Aussagen, haben Sie das Recht, eine Korrektur zu verlangen.
- Arbeitsgericht: Bleibt der Arbeitgeber untätig oder weigert sich, können Sie Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen – ohne Kostenrisiko in erster Instanz.
- Mediation: In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung Zeit und Nerven sparen.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihr Zeugnis zu prüfen und bei Bedarf rechtlich vorzugehen.
Ihr Zeugnis ist Ihr Recht – handeln Sie zeitnah
Ein Arbeitszeugnis ist kein Gefallen Ihres Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht. Beantragen Sie es möglichst bald nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses – am besten schriftlich und mit allen relevanten Angaben.
Gibt es Probleme mit der Ausstellung oder dem Inhalt, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Arbeitsrechtliche Beratungsstellen, Gewerkschaften und Fachanwälte helfen Ihnen, Ihr Zeugnis durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis
Kann ich ein Arbeitszeugnis auch nach Jahren noch verlangen?
Ja. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Ehemalige Mitarbeiter können ein Zeugnis also auch noch längere Zeit nach dem Ausscheiden einfordern.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Das einfache Zeugnis bescheinigt nur Tätigkeit und Beschäftigungsdauer. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten – und ist bei Bewerbungen der übliche Standard.
Was kann ich tun, wenn mein Zeugnis negative Formulierungen enthält?
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Bei versteckten Negativaussagen können Sie schriftlich eine Berichtigung verlangen oder das Arbeitsgericht einschalten.
Muss ich für ein Arbeitszeugnis bezahlen?
Nein. Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist für den Arbeitnehmer kostenlos.








