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Die häufigste Frage im Erbrecht: Brauche ich ein Testament?

Dez. 04, 2020

Die häufigste Frage im Erbrecht: Brauche ich ein Testament?

Ein Testament zu haben ist wohl eines der wichtigsten Dinge, die ein Mensch für sich und seine Familie tun kann. Ein Testament kann nicht nur den Ehepartner, die Kinder und das Vermögen rechtlich schützen, sondern auch genau festlegen, wie die Dinge nach dem eigenen Tod gehandhabt werden sollen.

Ein Testament beschleunigt und vereinfacht das Nachlassverfahren

 Ein Testament ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem eine Person festlegen kann, wie ihr Nachlass nach ihrem Tod behandelt werden soll. Hermann Muffler, Anwalt für Erbrecht aus Überlingen weiß, dass es keine Garantie dafür gibt, dass beabsichtigte Wünsche erfüllt werden, wenn eine Person ohne Testament verstirbt. Ein Testament hilft dabei, eventuelle familiäre Auseinandersetzungen um ein Anwesen oder einen Nachlass zu minimieren. 

Im Gegensatz zur allgemeinen Überzeugung müssen alle Güter den Nachlassprozess mit oder ohne Testament durchlaufen. Ein Testament beschleunigt jedoch das Nachlassverfahren und informiert das Gericht darüber, wie ein Nachlass aufgeteilt werden soll. Nachlassgerichte dienen dem Zweck der Verwaltung eines Nachlasses. Wenn eine Person ohne Testament stirbt, entscheidet das Gericht, wie der Nachlass aufgeteilt wird, was zu langen, unnötigen Verzögerungen führen kann. Wenn ein Testament vorliegt, stellen die Testamentsvollstrecker sicher, dass alle offenen Angelegenheiten ordnungsgemäß abgewickelt werden, einschließlich der Rückzahlung von Rechnungen, der Stornierung von Kreditkarten sowie der Benachrichtigung der Bank und anderer Geschäftseinrichtungen. 

Da die Testamentsvollstrecker die größte Rolle bei der Verwaltung eines Nachlasses spielen, sollten dazu unbedingt jemand ernannt werden, der ehrlich, vertrauenswürdig und organisiert ist. Dies muss nicht immer ein Familienmitglied sein.

Ein Testament entlastet Hinterbliebene

Mit einem Testament können Personen eine fundierte Entscheidung darüber treffen, wer sich nach ihrem Tod um ihre minderjährigen Kinder kümmern soll. Ohne ein Testament wird das Gericht es auf sich nehmen, zwischen Familienmitgliedern oder einem vom Staat ernannten Vormund zu wählen. Ein weiterer guter Grund für ein Testament ist, dass es zu Lebzeiten jederzeit geändert werden kann. 


Hermann Muffler, Anwalt aus Überlingen und Experte für Erbrecht weiß, dass Lebensveränderungen wie Geburten, Todesfälle und Scheidungen Situationen schaffen können, in denen eine Änderung eines Testaments erforderlich ist. Aufschub und die mangelnde Bereitschaft, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren, sind häufige Gründe dafür, kein Testament zu haben. Manchmal kommt die Erkenntnis, dass ein Testament notwendig ist, zu spät, beispielsweise wenn ein unerwarteter Tod oder eine Behinderung eintritt. Um den zusätzlichen Stress für Familien während einer bereits emotionalen Zeit zu vermeiden, ist es möglicherweise ratsam, sich mit einem Anwalt für Nachlassplanung zu treffen, bevor es zu spät ist.

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