Im Baurecht
sind in Deutschland alle rechtlichen Normen, Aspekte und Vorschriften zum Thema Bauen festgehalten und geregelt. Verankert ist das Baurecht dabei in der Bauverordnung und dem Baugesetz, das sich nochmals in das private und öffentliche Baurecht unterteilt.
Grundsätzlich kommt jeder, der sich mit dem Thema Bauen befasst, früher oder später einmal mit dem Baurecht in Berührung. Denn in Anbetracht des Baurechts gibt es angefangen von der Grundstückssuche bis hin zum fertigen Haus einiges zu beachten.
Unter anderem können Vorschriften aus dem Grundbuch oder der Bebauungsplan einer Gemeinde die Gestaltungsfreiheit deutlich einschränken. Denn gerade ein vorhandener Bebauungsplan kann die Anzahl der Geschosse, die Dachform, die Fassadengestaltung sowie die maximale Größe und die Form des späteren Hauses vorschreiben. Um herauszufinden, ob ein Bauvorhaben auch dem Bebauungsplan und weiteren Vorschriften entspricht, sollten Bauverantwortliche bereits im Zuge der Planung eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde einreichen. Welche Behörde für das Bauvorhaben genau verantwortlich ist, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig, in dem gebaut werden soll. Wird die eingereichte Bauvoranfrage bewilligt, steht auch der späteren Baugenehmigung nichts mehr im Wege.
Neben möglichen Gestaltungsvorschriften gibt das Grundbuch zudem Aufschluss über existierende Wegrechte des Nachbars. Auch eingeräumte Vorkaufsrechte oder eingetragene Erbbaurechte sind hier vermerkt. Auf Grundlage dieser enthaltenen Informationen ist ein Blick in das Grundbuch vor dem Kauf eines Grundstücks ratsam. Denn ist auf dem Grundstück ein Baurecht eingetragen, bleibt dieses sowohl durch einen Verkauf als auch ein Erbe weiterhin bestehen. Eine Beendigung des Baurechts ist nur durch das Einverständnis der jeweils eingetragenen Person möglich und sollte daraufhin aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Auch bei der schlussendlichen Bauabnahme gibt es einiges zu beachten. Daher bietet es sich an, hierbei einen Bausachverständigen zurate zu ziehen, der versteckte Schäden und Mängel protokolliert. Denn ist ein Schaden erst einmal verjährt, hilft auch eine Mängelrüge nicht mehr weiter. Der Bauverantwortliche muss dann selbst für die Kosten aufkommen, die im Zuge der Schadensbeseitigung entstehen.
Beim Baurecht handelt es sich um ein vielseitiges Rechtsgebiet. Um hierbei stets den Überblick zu bewahren, biete ich privaten Bauverantwortlichen, Bauträgern, Handwerksbetrieben und Architekten als
Anwalt für Baurecht eine baubegleitende Rechtsberatung an. Zudem unterstütze ich als
Anwalt in Überlingen meine Mandanten bei der gerichtlichen sowie der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Werkslohn-, Gewährleistungs- und Honoraransprüche. Außerdem kümmere ich mich im Zuge der Beweissicherung um die Begutachtung und Feststellung von auftretenden Baumängeln.